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   BGH, 23.08.2023 - StB 51/23   

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https://dejure.org/2023,22601
BGH, 23.08.2023 - StB 51/23 (https://dejure.org/2023,22601)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2023 - StB 51/23 (https://dejure.org/2023,22601)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2023 - StB 51/23 (https://dejure.org/2023,22601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 306a Abs. 1 Nr. 2, § ... 30 Abs. 2 Variante 1 StGB, § 30 Abs. 1 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 1, §§ 22, 23 StGB, § 210 Abs. 2, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 2 Alternative 1, Nr. 3 Alternative 2 StPO, § 203 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1, § 126a StPO, § 31 Abs. 1 StGB, § 264 StPO, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB, § 31 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 24 StGB, § 24 Abs. 1 StGB, §§ 30, 31 StGB, § 31 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB, § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Variante 5 Buchst. a GVG, § 7 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung mit Blick auf die Hauptverhandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung mit Blick auf die Hauptverhandlung

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Dies kann entweder in Form der Annahme einer Aufforderung oder als aktives Erbieten geschehen (s. BGH, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 11 mwN).

    Im letzteren Fall gilt dies jedenfalls dann, wenn der Erbietende als präsumtiver Täter seinen Tatentschluss unter die Bedingung der Annahme seines Erbietens stellt (s. zu diesem "echten" Erbieten in Abgrenzung zum bereits bei Kundgabe der Bereitschaft fest zur Tat Entschlossenen BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 11; vom 17. Februar 2022 - 4 StR 282/21, NStZ 2022, 539 Rn. 8 mwN).

    Derjenige, der sich selbst zu einem Verbrechen bereiterklärt, kann mit Blick auf den Gesetzeswortlaut nicht auch wegen versuchter Anstiftung eines anderen zu derselben Tat verurteilt werden (s. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 15 ff.; vom 22. Dezember 1993 - 5 StR 705/93, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4).

  • BGH, 29.11.2018 - StB 34/18

    Offenbaren von Staatsgeheimnissen (schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit;

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Ein hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 2003 - StB 3/03, BGHR StPO § 210 Abs. 2 Prüfungsmaßstab 2 mwN; vom 29. November 2018 - StB 34/18, BGHSt 63, 288 Rn. 16).

    Der Bundesgerichtshof hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Oberlandesgerichts und dessen rechtliche Bewertung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (BGH, Beschlüsse vom 26. März 2009 - StB 20/08, BGHSt 53, 238 Rn. 24 ff.; vom 29. November 2018 - StB 34/18, BGHSt 63, 288 Rn. 16).

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Die Tataufgabe kann unfreiwillig sein, wenn sich der Täter mit einer ihm, verglichen mit der Tatplanung, derart ungünstigen Risikoerhöhung konfrontiert sieht, dass er das mit der Tat verbundene Wagnis nunmehr als unvertretbar hoch einschätzt (vgl. für den Rücktritt von der versuchten Tat nach § 24 Abs. 1 StGB etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16; vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 Rn. 9 mwN; dagegen für einen differenzierenden Ansatz Thalheimer, Die Vorfeldstrafbarkeit nach §§ 30, 31 StGB, 2008, S. 196 ff.).

    Ungeachtet dessen sind verbleibende Zweifel an der Freiwilligkeit des Rücktritts grundsätzlich zu Gunsten des Täters zu lösen (s. BGH, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Die Tataufgabe kann unfreiwillig sein, wenn sich der Täter mit einer ihm, verglichen mit der Tatplanung, derart ungünstigen Risikoerhöhung konfrontiert sieht, dass er das mit der Tat verbundene Wagnis nunmehr als unvertretbar hoch einschätzt (vgl. für den Rücktritt von der versuchten Tat nach § 24 Abs. 1 StGB etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16; vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 Rn. 9 mwN; dagegen für einen differenzierenden Ansatz Thalheimer, Die Vorfeldstrafbarkeit nach §§ 30, 31 StGB, 2008, S. 196 ff.).

    Soweit bei einem Rücktritt nach § 24 StGB darauf abgestellt wird, dass sich die Risikolage aus Sicht des Täters nach Tat- beziehungsweise Versuchsbeginn verändert hat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16; vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266; LK/Murmann, StGB, 13. Aufl., § 24 Rn. 289), ist bei einem Rücktritt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB mangels entsprechenden Beginns als maßgeblicher Zeitpunkt die jeweilige Vorbereitungshandlung heranzuziehen.

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Die Tataufgabe kann unfreiwillig sein, wenn sich der Täter mit einer ihm, verglichen mit der Tatplanung, derart ungünstigen Risikoerhöhung konfrontiert sieht, dass er das mit der Tat verbundene Wagnis nunmehr als unvertretbar hoch einschätzt (vgl. für den Rücktritt von der versuchten Tat nach § 24 Abs. 1 StGB etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16; vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266; Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18, NStZ 2020, 81 Rn. 9 mwN; dagegen für einen differenzierenden Ansatz Thalheimer, Die Vorfeldstrafbarkeit nach §§ 30, 31 StGB, 2008, S. 196 ff.).

    Soweit bei einem Rücktritt nach § 24 StGB darauf abgestellt wird, dass sich die Risikolage aus Sicht des Täters nach Tat- beziehungsweise Versuchsbeginn verändert hat (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16; vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266; LK/Murmann, StGB, 13. Aufl., § 24 Rn. 289), ist bei einem Rücktritt nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB mangels entsprechenden Beginns als maßgeblicher Zeitpunkt die jeweilige Vorbereitungshandlung heranzuziehen.

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Die danach gegebene Zuständigkeit erfasst auch den - durch den angefochtenen Beschluss vor dem Amtsgericht Bochum eröffneten - Tatvorwurf zu 2. Die Tatvorwürfe stehen in einem derart engen persönlichen und deliktsspezifisch-sachlichen Zusammenhang, dass eine getrennte Verfolgung und Aburteilung auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als in hohem Maße sachwidrig erschiene (vgl. zur Annexkompetenz BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 14; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 39; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 120 Rn. 1).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Danach besteht zwischen seinen Handlungen kein solch unmittelbarer Zusammenhang im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit, dass sich sein gesamtes Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefasstes Tun darstellt und die einzelnen Betätigungsakte durch ein gemeinsames subjektives Element miteinander verbunden sind (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Zudem kommt ihr eine besondere Bedeutung zu (vgl. näher zu den Maßstäben BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 250 f., 253 f.; zu Anschlägen auf Synagogen BGH, Beschlüsse vom 23. April 2020 - AK 9/20, juris Rn. 34 ff.; vom 13. Juni 2023 - StB 29/23, juris Rn. 18).
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99

    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    d) Für die hier zu treffende Entscheidung kommt es nicht auf die in dem angefochtenen Beschluss und der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage an, ob im Falle eines strafbefreienden Rücktritts vom Sichbereiterklären eine Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung möglich ist (vgl. zur Subsidiarität beim Rücktritt vom Versuch einer verabredeten Tat BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4; Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 114/60, BGHSt 14, 378, 380); denn aus den dargelegten Gründen wird sich in einer Hauptverhandlung voraussichtlich erweisen lassen, dass der Angeklagte sein Vorhaben nicht freiwillig aufgab.
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - StB 51/23
    Die danach gegebene Zuständigkeit erfasst auch den - durch den angefochtenen Beschluss vor dem Amtsgericht Bochum eröffneten - Tatvorwurf zu 2. Die Tatvorwürfe stehen in einem derart engen persönlichen und deliktsspezifisch-sachlichen Zusammenhang, dass eine getrennte Verfolgung und Aburteilung auch unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern als in hohem Maße sachwidrig erschiene (vgl. zur Annexkompetenz BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 14; vom 20. September 2012 - 3 StR 314/12, juris Rn. 20; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 39; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 120 Rn. 1).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

  • BGH, 23.04.2020 - AK 9/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht des Mordes (Heimtücke;

  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 150/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Erörterung eines Rücktritts vom versuchten

  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18

    Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von

  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21

    Unmittelbares Ansetzen zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 217/99

    Verurteilung eines Sparkassendirektors wegen Versuchs der Beteiligung an einem

  • BGH, 30.04.2009 - 4 StR 60/09

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Brandstiftung und versuchte Anstiftung zur

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 282/21

    Versuch der Beteiligung (Sich-bereit-Erklären); Beweiswürdigung

  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92

    Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei Aufgabe des ursprünglichen Tatplans

  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

  • BGH, 22.12.1993 - 5 StR 705/93

    Verabredung zur Begehung eines Verbrechens: Konkurrenz mit versuchter Bestimmung

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 150/98

    Tateinheit im Rahmen der Verabredung zum schweren Raub

  • OLG Bremen, 19.03.2024 - 1 Ws 28/24

    Betrugsmasche "falsche Polizeibeamte bzw. Bankmitarbeiter", Versuch, Rücktritt

    Einer Straftat im Sinne des § 203 StPO hinreichend verdächtig ist ein Angeschuldigter, wenn bei vorläufiger Tatbewertung nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts eine Verurteilung des Beschuldigten hinsichtlich der objektiven und subjektiven Tatseite mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (siehe BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - StB 27/09, juris Rn. 33, BGHSt 54, 275; Beschluss vom 23.08.2023 - StB 51/23, juris Rn. 7, JA 2023, 957; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt u.a. Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 Ws 98/17, juris Rn. 8, StV 2018, 480 (Ls.)).
  • OLG Celle, 01.11.2023 - 2 Ws 293/23

    Zwangsprostitution; Versuch; Vorbereitung; Beginn; Zum Versuchsbeginn bei der

    Der Senat hat als Beschwerdegericht das Wahrscheinlichkeitsurteil des Landgerichts und dessen rechtliche Bewertung in der angefochtenen Entscheidung in vollem Umfang nachzuprüfen und die Voraussetzungen der Eröffnung selbstständig zu würdigen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.08.2023 - StB 51/23 -, juris, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 1/23

    Versuchter Anschlag auf eine Synagoge

    Bei einer Bewertung der veränderten Risikolage ist bei der Vorfeldstrafbarkeit nach §§ 30, 31 StGB als maßgeblicher Zeitpunkt die jeweilige Vorbereitungshandlung heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2023 - StB 51/23, juris).
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